Analyse und Gutachten

Wir analysieren Strassen, Strassenabschnitte oder ganze Strassennetze auf ihre passive Sicherheit. Dabei stellen wir fest, welche sicherheitstechnischen Anforderungen aufgrund der geltenden Gesetze, Normen und Richtlinien erfüllt werden, lokalisieren Sicherheitsdefizite und zeigen, wie diese zu kompensieren sind.  

Wir begutachten Strassenprojekte- und Ausschreibungen, Schutzeinrichtungen, neu ausgebaute Strassen auf ihre Normenkonformität in Bezug auf die passive Sicherheit.  

Sicherheitstechnische Analyse

  • Ausgangslage
    z.B. Auftrag, Ziel, Zweck, Inhalt
  • Definition der Verkehrsträger Strasse und/oder Schiene
    z.B. Strassentyp, Lage, Umgebung, Ausbaustatus
  • Definition der Verkehrsdaten
    z.B. Unfallgeschehen, Geschwindigkeiten, Frequenzen, Verkehrsmix, Gütertransporte
  • Bestimmen der massgebenden Parameter
    z.B. Gefährdungsperimeter und kritische Abstände, kritische Profile, Gefährdungskriterien in Siedlungsgebieten, Geometrie der Fahrbahnränder, Absturzhöhen
  • Analyse des Sicherheitsniveaus
    z.B. Gefährdung und Schutzbedarf Dritter, Gefahrenstellen und Schutzbedarf für Motorfahrzeuge, Absturzgefahr für den Langsamverkehr, Gefährdung und Schutzbedarf für Zweiradfahrer
  • Analyse bestehender Schutzeinrichtungen
    z.B. Leistungsfähigkeit, Konformität, Zustand
  • Erforderliche Massnahmen und Empfehlungen
    z.B. Elimination von Gefahrenstellen, Anordnung von Schutzeinrichtungen

Sicherheitstechnisches Gutachten  

  • Begutachtung von Strassenprojekten und Ausschreibungen
    z.B. Gefahrenstellen, Sicherheitsdefizite, Wahl und Anordnung von Schutzeinrichtungen, Erfüllung von Konformitätsbedingungen
  • Begutachtung neu erstellter Schutzeinrichtungen
    z.B. Materialqualität, Konstruktion, Aufbau, Montagetoleranzen, Anziehdrehmomente, Ausziehkräfte von Verankerungen
  • Begutachtung neu ausgebauter Strassen
    z.B. Gefahrenstellen, Sicherheitsdefizite, Schutzeinrichtungen, erforderliche Massnahmen

Konformitätserklärung und -bestätigung

Die Analyse, Wahl und Anordnung der passiven Schutzeinrichtungen erfolgt aufgrund objektiver Kriterien, basierend auf den geltenden Gesetzen, Normen und Richtlinien. Der Betreiber der Strasse ist gemäss Art. 6a des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für deren Sicherheit verantwortlich. Wir erklären und bestätigen, mit unseren Analysen und unseren Gutachten die geltenden Gesetze und Normen vollumfänglich einzuhalten und zu erfüllen.