Passive Sicherheit im Strassenraum

Passive Sicherheit Graphik 1

Die passive Sicherheit im Strassenraum umfasst Massnahmen, welche beim Abkommen von Fahrzeugen und Personen von der Verkehrsfläche Gefahren vermeiden oder die Folgen vermindern. Dabei steht im Vordergrund, bestehende Gefahrenstellen im Seitenraum der Strasse zu entfernen und keine neuen zu bilden. Unumgängliche Gefahrenstellen werden durch die Anordnung passiver Schutzeinrichtungen gesichert. (SN 640 560, 640 561,640 562, 640 568)  

Gefährdungsperimeter

Der Gefährdungsperimeter umfasst den Seitenraum der Strasse. Seine Breite ist abhängig vom Terrainverlauf und der Terrainhöhe. Die maximale Breite beträgt für Autobahnen und Autostrassen 20 m, für alle übrigen Strassen 15 m.  

Sicherheitsrelevante Parameter

Die Gefährdung von Personen und Anlagen beim Abkommen von Fahrzeugen und Personen von der Verkehrsfläche ist von zahlreichen Faktoren abhängig, die in der sicherheitstechnischen Analyse zu berücksichtigen sind:  

  • Verkehrsträger Strasse und ev. Schiene
    z.B. Strassentyp, Lage, Umgebung, Ausbaustatus
  • Verkehrsdaten
    z.B. Unfallgeschehen, Geschwindigkeiten, Frequenzen, Verkehrsmix, Gütertransporte
  • Querprofile Strassenraum
    z.B. Gefährdungsperimeter und kritische Abstände, kritische Profile, Gefährdungskriterien in Siedlungsgebieten, Geometrie der Fahrbahnränder, Hindernisse, Absturzhöhen
  • Bestehende Schutzeinrichtungen
    z.B. Leistungsfähigkeit, Konformität, Zustand

Sicherheit für Dritte

Dritte, welche sich innerhalb des Sicherheitsperimeters befinden, können durch von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge gefährdet sein. Dazu gehören z.B.

  • Angrenzende Freizeit- und Erholungsräume, Kinderspielplätze, Rastplätze
  • Parallelverlaufende oder unterquerende Strassen, Rad- und Gehwege
  • Parallelverlaufende oder unterquerende Eisenbahntrassen
  • Grundwasserschutzzonen
  • Nicht auf Anprall bemessene Infrastrukturanlagen wie Masten von Seilbahnen, Masten von Hochspannungsleitungen, Brückenpfeiler usw.

Der Schutz Dritter geniesst Priorität vor dem Schutz der Fahrzeuginsassen des abkommenden Fahrzeuges.  

Sicherheit für Motorfahrzeuge

Lenker und Insassen von der Fahrbahn abkommender Motorfahrzeuge können durch Gefahrenstellen gefährdet sein. Gefahrenstellen bilden z.B.

Absturzrisiken

  • Steile, fallende Böschungen und Felswände
  • Fallende Stützmauern
  • Brückenränder
  • Parallel oder quer zur Fahrbahn verlaufende Gewässer

Anprallrisiken

  • Bäume
  • Bauwerke wie Gebäude, Brückenstützen, Strommasten, usw.
  • Starre Tragkonstruktionen der Strassenausrüstung, wie Signalträger, Masten, usw.
  • Bestehende Schutzeinrichtungen wie Kopfbogen, Geländer-Enden, starre Pfosten, usw.
  • Signal- und Fahrleitungsmasten von Bahnlinien
  • Lärmschutzwände
  • Steigende Bruchsteinmauern, Steinkorbwände,
  • Steigende steile Böschungen, Felsböschungen, Steilwalls, Dämme, usw.

Solche Gefahrenstellen bilden Sicherheitsdefizite. Sofern sie nicht eliminiert oder verhindert werden können, sind sie durch eine geeignete passive Schutzeinrichtung, i.d.R. durch ein Fahrzeugrückhaltesystem zu kompensieren.  

Sicherheit für den Langsamverkehr

Zum Langsamverkehr zählen Fussgänger, Fahrräder, leichte Motorfahrräder. Gefahrenstellen für von der Fahrbahn abkommenden Langsamverkehr bilden Absturzrisiken wie z.B.:

  • Steile fallende Böschungen und Felswände
  • Fallende Stützmauern
  • Brückenränder

Bei der Risikobeurteilung spielen die Umgebung, die Absturzhöhe und die Aufprallstelle eine wesentliche Rolle. So sind die Fussgänger in gebirgiger Umgebung vorsichtiger wie in urbaner Gegend. Begehbare Böschungen sind anders zu werten wie nicht begehbare Felswände oder eine weiche, schiefwinklige Aufprallstelle anders wie horizontale Betonplatten. Als passive Schutzeinrichtungen für den Langsamverkehr kommen i.d.R. Geländer oder Zäune zur Anwendung.  

Sicherheit für den Zweiradverkehr

Die Massnahmen für die passive Sicherheit des Motorfahrzeug- und Langsamverkehrs dienen auch dem Zweiradverkehr. Die passiven Schutzeinrichtungen bieten dem Zweiradverkehr aber nicht nur Schutz, sondern stellen selber ein potentielles Verletzungsrisiko dar. Deshalb sind Fahrzeugrückhaltesysteme bei erhöhter Abkommenswahrscheinlichkeit zusätzlich mit Schutzeinrichtungen für den Zweiradverkehr auszurüsten.