Via sicura -
Für Sicherheit auf den Strassen
Mit Via sicura, dem Handlungsprogramm der Schweiz für mehr Verkehrssicherheit im Strassenverkehr sollen die Schweizer Strassen sicherer werden. Ziel sind weniger Verkehrstote und Verletzte.
Via Sicura ist eine politisch legitimierte Willensbezeugung
Das Handlungsprogramm Via sicura wurde am 15. Juni 2012 vom eidgenössischen Parlament auf Antrag des Bundesrates beschlossen. Die darin enthaltenen Massnahmen werden seither konsequent umgesetzt. Via sicura ist eine Erfolgsgeschichte. Die Toten und Verletzten auf unseren Strassen sinken kontinuierlich.
25% weniger Verkehrsopfer
Mit der nachhaltigen Umsetzung des Massnahmenpakets sollen die Anzahl Verkehrstote und Verletzte weiter reduziert werden. Im Jahre 2016 starben auf den Schweizer Strassen 216 Personen und 3785 wurden schwerverletzt. Via sicura soll die Anzahl Verkehrsopfer um weitere 25% reduzieren. Ein ehrgeiziges Ziel, für das es lohnt, sich einzusetzen.
Verkehrsteilnehmende machen Fehler
Die Philosophie von Via sicura akzeptiert, dass Verkehrsteilnehmende Fehler machen und daraus Unfälle entstehen können. Deshalb verfolgt Via sicura einen gesamtheitlichen Ansatz. Es sollen nur noch „gut ausgebildete und voll fahrfähige Menschen in sicheren Fahrzeugen auf fehlerverzeihenden Strassen verkehren“. Das Konzept basiert also auf drei Säulen. Es beeinflusst das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden (z.B. kein Alkohol am Steuer), die Sicherheit der Fahrzeuge (z.B. Airbag), aber auch die Strasseninfrastruktur (fehlerverzeihende Strassen).
Passive Sicherheit verzeiht Fehler
Ein wichtiges Element des Massnahmenpakets von Via sicura ist die sicherheitstechnische Verbesserung der Strasseninfrastruktur. Der passiven Sicherheit im Strassenraum kommt dabei grosse Bedeutung zu, denn die Massnahmen der passiven Sicherheit mildern die Folgen des Fehlverhaltens von Verkehrsteilnehmenden (SN 640 560).
Gesetzliche Grundlage
Die Infrastrukturmassnahmen von Via sicura basieren auf dem Strassenverkehrsgesetz, Art. 6a:
1) Bund, Kantone und Gemeinden tragen bei Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb der Strasseninfrastruktur den Anliegen der Verkehrssicherheit angemessen Rechnung.
2) Der Bund erlässt in Zusammenarbeit mit den Kantonen Vorschriften über die bauliche Ausgestaltung von Fussgängerstreifen.
3) Bund, Kantone und Gemeinden analysieren ihr Strassennetz auf Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen und erarbeiten eine Planung zu deren Behebung.
4) Bund und Kantone ernennen eine für den Verkehrssicherheitsbereich verantwortliche Ansprechperson (Sicherheitsbeauftragter).