Via sigura -
Für Sicherheit auf den Strassen

Mit Via sicura, dem Handlungsprogramm der Schweiz für mehr Verkehrssicherheit im
Strassenverkehr, sollen die Schweizer Strassen sicherer werden. Ziel sind weniger Verkehrstote und Verletzte.

Via Sicura ist politisch legitimiert

Das Handlungsprogramm Via sicura ist ein Entscheid der Legislative und der Executive für eine
sichere Strasseninfrastruktur in unserem Land. Das Konzept wurde am 15. Juni 2012 vom
eidgenössischen Parlament auf Antrag des Bundesrates beschlossen. Die darin enthaltenen
Massnahmen werden seither konsequent umgesetzt. Via sicura ist eine Erfolgsgeschichte. Die
Toten und Verletzten auf unseren Strassen sinken kontinuierlich.

25% weniger Verkehrsopfer

Mit der nachhaltigen Umsetzung des Massnahmenpakets sollen die Anzahl Verkehrstote und
Verletzte weiter reduziert werden. Im Jahre 2016 starben auf den Schweizer Strassen 216
Personen und 3785 wurden schwerverletzt. Via sicura soll die Anzahl Verkehrsopfer um weitere
25% reduzieren. Ein ehrgeiziges Ziel, für das es lohnt, sich einzusetzen.

Verkehrsteilnehmende machen Fehler

Die Philosophie von Via sicura akzeptiert, dass Verkehrsteilnehmende Fehler machen und daraus
Unfälle entstehen können. Deshalb verfolgt Via sicura einen gesamtheitlichen Ansatz. Es sollen
nur noch „gut ausgebildete und voll fahrfähige Menschen in sicheren Fahrzeugen auf
Fehler verzeihenden Strassen verkehren“. Das Konzept basiert also auf drei Säulen. Es beeinflusst
das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden (z.B. kein Alkohol am Steuer), die Sicherheit der
Fahrzeuge (z.B. Airbag), aber auch die Strasseninfrastruktur (fehlerverzeihende Strassen).

Passive Sicherheit ist verzeiht Fehler

Ein wichtiges Element des Massnahmenpakets von Via sicura ist die sicherheitstechnische
Verbesserung der Strasseninfrastruktur. Der passiven Sicherheit im Strassenraum kommt dabei
grosse Bedeutung zu, denn die Massnahmen der passiven Sicherheit mildern die Folgen des
Fehlverhaltens von Verkehrsteilnehmenden.

​ Gesetzliche Grundlage

Die Infrastrukturmassnahmen von Via sicura basieren auf dem Strassenverkehrsgesetz, Art. 6a:   

1) Bund, Kantone und Gemeinden tragen bei Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb der Strasseninfrastruktur den Anliegen der Verkehrssicherheit angemessen Rechnung.  

2) Der Bund erlässt in Zusammenarbeit mit den Kantonen Vorschriften über die bauliche Ausgestaltung von Fussgängerstreifen.  

3) Bund, Kantone und Gemeinden analysieren ihr Strassennetz auf Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen und erarbeiten eine Planung zu deren Behebung.  

4) Bund und Kantone ernennen eine für den Verkehrssicherheitsbereich verantwortliche Ansprechperson (Sicherheitsbeauftragter).